Ab wann ist es Illegal und wann Legal?
Welche Filme, Songs und Programme darf man ungestraft herunterladen?
Das Computer-Fun-sachen Team zeigt die Rechtslage, nennt legale Angebote und erklärt,
was verboten ist.
Urheberrechtlich geschützte Software, Songs und Filme unbegrenzt über das Internet tauschen
ist völlig Legal.
Leider wissen viele User nicht, welche dieser Gratisangebote sie nutzen dürfen und welche nicht.
Der Grund liegt dort, wo Klarheit herschen sollte-in der Rechtsprechung.
Immer wieder entstehen neue Grauzonen weil die Gerichte die bestehenden Gesetze
unterschiedlich auslegen oder zu neuen Techniken noch kein Urteil gefällt haben.
Illegal
Finden Sie einen aktuellen Kinofilm in einer Tauschbörse oder auf einen Filehoster wieRapidShare, heißt es:Finger weg? Solche Filme landen nie im Zustimmung des Filmstudios
gratis im Web, sie stammen von einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle"
so das Juristendeutsch.Diese Quellen sprudeln durch Kontakte der Cracjer in die Filmszene.
Die ersten illegalen Aufnahmen entstehen in Kinosälen durch Cam-Rips,
später folgen DVD- und Blu-ray-Rips.
Wer solche Angebote trotzdem nutzt, kann sich nicht auf die Anonymität des Webs
verlassen.Die Firma DigiRights Solution etwa überwacht Tauschbörsen im Auftrag von
Rechteinhabern wie DigiProtect. Mit dem Tool FileWatch spüren sie die entsprechenden
Songs und Filme auf, starten einen Download und loggen darüber die IP-Adressen der
Nutzer, die das File verbreiten. Auch RapidShare speichert die IP-Adressen in Logfiles.
Genauso illegal ist laut Urheberrecht das Rippen geschützter DVDs und Blu-rays,
etwa mit dem bekannten, aber verbotenen Tool AnyDVD. Wer damit den Kopierschutz für
den reinen Privatgebrauch, also sich selbst, die Familie und engste Freunde, umgeht,
hat aber keine strafrechtliche Folgen zu befürchten. Der Rechteinhaber könnte nur
Schadensersatz fordern, wenn er herausfindet, wer seine DVDs kopiert. Wer diese Kopie
aber im Internet oder auf dem Flohmarkt verkauft, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis
oder eine Geldstrafe.

Für Musik gilt: Wer kopiergeschützte CDs rippt oder DRM-geschützte MP3s in Tauschbörsen verbreitet, macht sich strafbar. Im Mai 2009 verurteilte das LG Köln einen User zu 5832,40 Euro, weil sein Kind 964 Songs über eine Tauschbörse heruntergeladen hatte.
Allerdings ist Filesharing nicht per se verboten, denn MP3s, die nicht geschützt sind, darf man im privaten Bereich tauschen. Als Obergrenze gelten sieben Privatkopien, was auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus 1978 zurückgeht.
Generell gilt: Der Download von Songs ist erlaubt, solange die Quelle nicht erkennbar rechtswidrig ist. Ob ein Lied in einer Tauschbörse dazugehört, ist oft schwer zu sagen. Vor allem unbekannte Musiker nutzen diese Plattformen, um ihre Musik zu verbreiten und bekannt zu machen. Wer mal ein oder zwei geschützte Songs tauscht, kann aber nicht darauf hoffen, dass ein Richter das Verfahren als Bagatellverstoß ablehnt. Aufgrund der massenhaften Verbreitung der Datei in einer Tauschbörse greift dieses Argument vor Gericht nicht.
Legal
Trotz der zahlreichen Einschränkungen und Grauzonen sind viele Film- und Videosites völlig legal.
Auf Webvideo-Portalen wie YouTube und Vimeo oder bei TV-Stream-Anbietern wie Zattoo sehen
Sie zahlreiche Kurzfilme und TV-Serien als kostenlose Streams. In den Mediatheken von ARD
und ZDF können Sie sogar einige der Dokus und TV-Sendungen vollkommen legal herunterladen.
Aktuelle Filme finden Sie in Online-Videotheken wie Maxdome oder Videoload als Leihversionen,
Sites wie MSN Movies bieten sogar ganze Filme zum Gratis-Download an.

Das Angebot kostenloser und legaler Musiksites ist groß – auch ohne Portale wie YouTube
& Co.Auf der Website Jamendo beispielsweise finden Sie ausschließlich lizenzfreie MP3s,
die Sie kopieren und weitergeben dürfen.
Eine echte Alternative sind Webradiostreams. Sites wie Surfmusik oder radio.de verlinken
Tausende kostenlose Radiosender aus dem In- und Ausland. Webradios sind der beste Weg,
die eigene MP3-Sammlung zu füllen, es ist nämlich völlig legal, diese Streams mitzuschneiden.
Tools wie „Chilirec“ nehmen das Radiosignal auf und speichern die Songs als MP3s auf dem Rechner.
Während die Verbreitung von Software durch das Urheberrecht stark eingeschränkt ist, sind kostenlose Downloads von Freeware und Shareware immer legal. Betreiber entsprechender Websites dürfen Gratissoftware nicht kommerziell vertreiben – trotzdem versuchen Abzocker das immer wieder.
Daher gilt: Finger weg von Abzocksites wie zum Beispiel Opendownload, auf denen Sie erst ein teures Abo abschließen müssen, bevor der Download startet. Seriöse Downloadportale wie Chip.de sind dagegen immer kostenlos.
Grauzone
Völlig unklar ist derzeit, ob Sie unerlaubt kopierte Filme als Webstream anschauen dürfen.
Die bekannte Seite Kinox.to etwa stellt aktuell Links zu über 70 000 Filmen bereit, die
als Stream auf anderen Websites liegen. Schauen Sie den Film an, landet er nur temporär
im Cache des Browsers oder des Mediaplayers. Zwar machen sich die Seitenbetreiber strafbar,
ob User die Streams aber ansehen dürfen, darüber streiten die Juristen.
Einerseits gilt: Wer einen rechtswidrig kopierten Film nur anschaut, macht sich nicht
strafbar.Andererseits „wird im Moment des Speicherns im Cache des Rechners eine Kopie
des Werkes erstellt“, so Rechtsanwalt Jens Pauleit im Loadblog, und das verstößt gegen
§ 16 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Eine der beliebtesten MP3-Downloadquellen ist YouTube. Tools wie „Free YouTube to MP3
Converter“ nehmen nur die Audiospur eines Videos auf und speichern sie als MP3 auf der
Festplatte.Doch genau wie Videos darf man die Audiospur nicht herunterladen, selbst
wenn Google nicht gegen Downloader vorgehen kann.
Google bleibt nur, auf Hinweis der Plattenlabels geschützte Songs zu entfernen,
um deren Verbreitung einzudämmen.
Aktuell dürfen Sie diese Tools aber bedenkenlos herunterladen. Ohnehin sind Besitz und Nutzung nicht strafbar – solange Sie damit keinen Kopierschutz knacken oder jemanden ausspionieren.
Auf Downloadsites wie Vetusware dagegen finden Sie Abandonware.Das sind alte
kommerzielle Programme, Betriebssysteme und Spiele, die vom Hersteller nicht mehr
angeboten oder unterstützt werden. Rund um diese Abandonware hat sich eine große Szene
entwickelt, die sich in einer Grauzone bewegt.
Zwar verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man solche Programme herunterlädt oder
verbreitet, jedoch gehen die Hersteller so gut wie nie gegen die Abandonware-Szene vor.
Verkaufsausfälle können sie ja nicht mehr als Argument für Schadensersatzforderungen
anführen.